Formalitäten

Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, hat man ganz andere Sorgen, als an bürokratische Formalitäten zu denken. Der seelische Schmerz sitzt verständlicherweise tief. Dennoch haben die Angehörigen des Verstorbenen nach dem Tod eine Menge zu erledigen. Hinterbliebene müssen beispielsweise die Bestattung, Versicherungsfragen, den Nachlass und vieles mehr regeln. Lesen Sie hier, um was Sie sich als Angehöriger nach dem Todesfall kümmern müssen.

Welche Formalitäten sind bei einem Trauerfall zu erledigen?

Der Tod eines Angehörigen trifft uns oftmals unvorbereitet und der Trauerfall wirft uns emotional völlig aus der Bahn. Kein Wunder, es handelt sich um eine sehr schmerzhafte Ausnahmesituation. Die Angehörigen bleiben in tiefer Trauer zurück. Selbst wenn der Todesfall nicht überraschend eingetreten ist, sind in dieser Zeit die wenigsten in der Lage, wohl überlegt zu handeln. Stattdessen macht sich Überforderung breit. Doch es fallen viele verschiedene Formalitäten an, mit welchen man sich vielleicht noch nie befasst hat. Zum Teil gibt es sogar Fristen, die Sie beachten müssen, wobei manche Angelegenheiten gar keinen Aufschub dulden. Wenn Sie Hilfe bei den Formalitäten benötigen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen gern.

Im Folgenden können Sie die wesentlichen Punkte lesen, die es nach dem Todesfall zu regeln gibt.

Totenschein ausstellen lassen - erster und wichtigster Schritt vor der Bestattung

Ist der Todesfall innerhalb der eigenen vier Wände eingetreten, müssen Sie als erstes einen Arzt verständigen, beispielsweise Ihren Hausarzt oder einen Notarzt. Er führt die Leichenschau durch und stellt anschließend den Totenschein aus. Diesen benötigen Sie für alle weiteren Formalitäten, beispielsweise für die Beantragung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt, für die Bestattung und häufig auch für die Beendigung von Versicherungen und Verträgen. Bewahren Sie ihn daher gut auf. Ist Ihr Angehöriger im Krankenhaus oder Pflegeheim verstorben, erhalten Sie den Totenschein von der Klinik oder vom Heim.

Sterbeurkunde beantragen

Sie müssen den Todesfall innerhalb von drei Werktagen beim Standesamt melden. Nachdem Sie den Totenschein vorgelegt haben, können Sie die Sterbeurkunde beantragen. Zudem benötigen Sie hierfür den Personalausweis sowie das Familienbuch mit der Geburts- oder Heiratsurkunde. Falls der Verstorbene verwitwet war, müssen Sie außerdem die Sterbeurkunde des Ehepartners und bei Geschiedenen das Scheidungsurteil mit Rechtsvermerk vorlegen. Die Sterbeurkunde benötigen Sie bei verschiedenen Stellen wie Banken zur Auflösung des Kontos und bei Behörden. Lassen Sie daher mehrere Ausführungen erstellen. Auf Wunsch übernehmen wir in Ihrem Trauerfall die Behördengänge für Sie und beantragen die Sterbeurkunde.

Bestattung organisieren

Unmittelbar nach dem Todesfall müssen Sie die Beerdigung organisieren. Falls der Verstorbene zu Lebzeiten nicht selbst vorgesorgt hat, müssen Sie dies in die Hand nehmen. Setzen Sie sich mit uns zusammen. Gemeinsam klären wir alle wichtigen Punkte der Bestattung, beispielsweise die bevorzugte Bestattungsart. Wenn Sie es wünschen, kümmern wir uns um die gesamten Abläufe. Zudem müssen Sie die Trauerfeier organisieren. Auch hier können wir für Sie eine große Hilfe sein.

Kündigung und Auflösung der Wohnung

Nach der Beisetzung und Trauerfeier müssen Sie sich um viele weitere Angelegenheiten kümmern. Dazu gehören zum Beispiel die Kündigung des Mietvertrags und Auflösung der Wohnung des Verstorbenen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt auch nach einem Trauerfall drei Monate. Das heißt, dass die Miete so lange weiter bezahlt werden muss.

Beendigung von weiteren Verträgen, Abos etc.

Daneben ist die Auflösung weiterer bestehender Vertragsverhältnisse wie Kabelfernsehen, Rundfunkbeiträge, Strom- und Internetanbieter, Krankenkasse, Bankkonto, Versicherungen, Abos oder Mitgliedschaften wichtig. Manche Anbieter erweisen sich bei einem Todesfall kulant und erlauben eine vorzeitige Beendigung. Legen Sie der Kündigung daher eine Kopie der Sterbeurkunde bei. Beachten Sie: Manche Versicherungen müssen Sie innerhalb weniger Tage benachrichtigen, da der Anspruch auf Leistungen sonst verloren gehen kann. Für die Unfallversicherung beläuft sich die Frist für die Kontaktaufnahme bei einem Unfalltod beispielsweise auf maximal 48 Stunden. Um sich einen guten Überblick über laufende Kosten zu verschaffen, kann es hilfreich sein, die Kontoauszüge des Verstorbenen zu prüfen.

Nachlass regeln

Da es sich bei einem Todesfall auch um einen Erbfall handelt, müssen sich die Hinterbliebenen des Weiteren mit erbrechtlichen Angelegenheiten des Verstorbenen bzw. dem Nachlass befassen. Es besteht gesetzlich eine Pflicht, das Testament des Verstorbenen nach einem Trauerfall rasch beim Nachlassgericht abzuliefern. Sonst machen Sie sich aufgrund der Urkundenunterdrückung strafbar. Dies kann mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe geahndet werden. Das Nachlassgericht vereinbart im Anschluss einen Termin zur Testamentseröffnung und informiert die Erben. Sie müssen als Erbe beim Nachlassgericht als offiziellen Nachweis einen Erbschein beantragen. Ist kein Testament vorhanden, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Über die Erbschaft müssen Sie innerhalb von drei Monaten das Finanzamt informieren.

Witwenrente berechnen

Ist Ihr Ehepartner verstorben, sollten Sie außerdem bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen, denn diese fängt die finanziellen Einbußen teilweise auf.

Wir helfen Ihnen

Trotz Schock, emotionalem Schmerz und Trauer müssen Angehörige vieles erledigen. Dazu zählt nicht nur die Organisation der Bestattung. Wir helfen Ihnen gern bei der Erledigung der Formalitäten, Behördengänge und Besorgungen, die mit dem Trauerfall verbunden sind. Es kann die Trauerarbeit erleichtern, sich bei den Formalitäten Unterstützung zu holen. Wir helfen Ihnen gern, denn vielleicht sind Sie gerade nicht in der Lage, einen klaren Gedanken zu fassen. Nehmen Sie sich stattdessen die Zeit, die Sie benötigen, um die Trauer zu verarbeiten.