Bestattungen in Dirmingen

Die Gemeinde ist ein Stadtteil von Eppelborn. Neben dem Ortsteil Dirmingen gibt es weitere Stadtteile wie Bubach, Calmesweiler und Dirmingen. Insgesamt hat die Gemeinde Eppelborn, welche sich im Landkreis Neunkirchen befindet, mit Stand 2017 17.024 Einwohner. Der Ort Dirmingen liegt im Zentrum vom Saarland, wobei die Gegend als dessen geometrischer Mittelpunkt gilt. Das erste Mal urkundlich erwähnt wurde Dirmingen im Jahr 1235. Die Region war Hauptort der Herrschaft des Adelsgeschlechts von Ippelbrunn. Ebenfalls bekannt wurde die Region durch die Kaisereiche, die hier eines ihrer Zentren hatten. Direkt neben dem Rathaus steht eine Kaisereiche, welche ab 1870 mit einem Holzgerüst versehen wurde. Diese Eiche wurde zum Wahrzeichen der Gemeinde ernannt. Im Jahr 1930 wurde das Holzgerüst aus Sicherheitsgründen wieder entfernt. 

In Dirmingen und den weiteren Gemeinden sind Erdbestattungen und Feuerbestattungen erlaubt. Als verantwortliche Behörde für Bestattungen aller Art fungiert die Gemeinde. Durch die Friedhofsverwaltung werden unter anderem Friedhofssatzung, Friedhofsgebührensatzung sowie die Friedhofsgebühren festgelegt.

Die Arten von Grabstätten für eine Bestattung

Die Grabstätten in der Umgebung unterscheiden sich in

  • Reihengräber
  • Baumbestattung
  • Rasengrabstätten
  • Bepflanzte Urnengrabstätten
  • Urnenwandgrabstätten
  • Ehrengrabstätten

Benutzung der Leichenhallen vor einer Bestattung

Die Leichenhalle nimmt den Leichnam des beziehungsweise der Verstorbenen bis zum Moment der Bestattung auf. Verstorbene, die durch Unfall, Krankheit oder Gewalttat ihr Leben verloren haben, dürfen nur in einem geschlossenen Sarg aufgebahrt werden. Eine öffentliche Ausstellung des oder der Verstorbenen bis zum Tag der Bestattung ist bis zu 72 Stunden nach Eintritt des Todes möglich, vorausgesetzt, dass eine Kühleinrichtung vorhanden ist. Es muss dafür bei der zuständigen Ortspolizeibehörde eine Genehmigung beantragt werden. Das Ausschmücken der Leichenzelle und die Aufbahrung übernehmen die Friedhofsmitarbeiter individuell nach den Vorstellungen der Hinterbliebenen. 

Trauerfeiern in Dirmingen

Es ist möglich, die Trauerfeier entweder im Vorraum der jeweiligen Leichenhalle, direkt am Grab oder an einer anderen passenden Stelle im Freien durchzuführen.

Friedhofsgebühren

Die Gemeinde beziehungsweise der Ort Dirmingen erheben für die Leistungen im Rahmen einer Bestattung oder der späteren Pflege des Grabes die folgenden Leistungen.

Friedhofsgebühren sind:

  • Grabherstellung
  • Grabnutzung
  • Benutzung der Leichenhalle
  • Anfertigung einer Einfriedung – Verlegen von Trittplatten
  • Pflegegebühren
  • Vorzeitige Einebnung


Auf Nachfrage sind weitere Informationen über die aktuell gültigen Friedhofsgebühren der Gemeinde Eppelborn durch die Mitarbeiter des Friedhofs möglich.

Verhalten auf dem Friedhof

Auf den Friedhöfen von Eppelborn und der weiteren Ortsteile ist ein angemessenes und entsprechend dem Zweck und der Würde des Ortes passendes Verhalten vorgeschrieben. Dabei stehen die Achtung der Persönlichkeitsrechte von Verstorbenen, Angehörigen und Besucher an erster Stelle. Die Anordnungen der Friedhofsverwaltung sind bitte zu beachten und den Anweisungen des Friedhofspersonals im Falle eines Falles Folge zu leisten. Für Kinder gilt, dass ein Besuch des Friedhofs in Dirmingen nur unter der Begleitung von Erwachsenen erlaubt ist, solange das Kind nicht älter als acht Jahre ist. 

Was auf dem Friedhof nicht gestattet ist

– die Wege dürfen nicht mit Fahrzeugen aller Art befahren werden. Ausnahmen gelten für Rollstühle und für Kinderwagen beziehungsweise für die auf dem Friedhof zugelassenen Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und der Gewerbetreibenden,

– es dürfen auf dem Gelände keine Kränze, Blumen und andere Waren angeboten werden,

– das Durchführen von Sonn- und Feiertagsarbeiten oder von Arbeiten, die in der Nähe einer Beerdigung geplant sind, 

– die Anfertigung und Verwertung von Film-, Ton-, Video- sowie Fotoaufnahmen, es sei denn, dies findet zu privaten Zwecken statt,

– das Ausreichen von Druckschriften aller Art, eine Ausnahme bilden die zur Gestaltung einer Bestattungsfeier erforderlichen Druckschriften,

– es dürfen keine Abfälle außerhalb der dafür gedachten Stellen abgelegt werden, es ist verboten, den Friedhof sowie seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu beschädigen oder zu verunreinigen, Rasenflächen, Grabstätten und anonyme Urnengrabstätten dürfen nicht ohne Berechtigung betreten werden. Auf Rasengrabflächen ist jeglicher Grabschmuck verboten,

– es dürfen keine Tiere mitgebracht werden, ausgenommen sind lediglich Blindenhunde,

Es ist möglich, im Einzelfall über die Friedhofsverwaltung eine Ausnahme von den geltenden Vorschriften erteilen zu lassen.

Friedhöfe in Eppelborn

Die Gemeinde Eppelborn weist insgesamt fünf Friedhöfe auf. Diese befinden sich, allerdings ohne den gesondert aufgeführten Friedhof Wiesbach, in den Ortsteilen Bubach, Humes, Eppelborn, Calmesweiler und Dirmingen. Die Adressen der Friedhöfe lauten wie folgt:

  • Friedhof Calmesweiler: Vorm Wäldchen, 66571 Eppelborn
  • Friedhof Eppelborn: Auf der Hohl, 66571 Eppelborn
  • Friedhof Bubach: Zum Hirschberg 43a, 66571 Eppelborn
  • Friedhof Humes: Am Friedhof, 66571 Eppelborn
  • Friedhof Dirmingen: Lebacher Straße, 66571 Eppelborn

Religionsgemeinschaften in Diermingen und den weiteren Ortschaften

Hauptsächlich gibt es in der Gemeinde Eppelborn eine katholische Kirchengemeinde, welche aus der Katholischen Kirchengemeinde St. Sebastian besteht. Dieser untergeordnet sind die folgenden katholischen Kirchen und Kapellen im Gemeindegebiet Eppelborn:

  • Katholische Pfarrkirche St. Wendalinus
  • Christus Kapelle (Eppelborn)
  • Pfarrkirche St. Sebastian (Eppelborn)
  • Magdalena Kapelle (Hierscheid)
  • Kath. Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt (Humes)
  • St. Josef Kapelle (Macherbach)


Für weitere Informationen rund um den Friedhof des Ortsteils Dirmingen sowie zum Thema Bestattung erteilen die Mitarbeiter des Friedhofs selbst oder der Gemeindeverwaltung in Eppelborn gern auf Nachfrage. Die Mitarbeiter sind zu den Öffnungszeiten telefonisch zu erreichen.