Aktuelles
Neues Naturbestattungsfeld für Urnenbestattungen auf dem Friedhof in Schmelz-Bettingen
Die Gemeinde Schmelz bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern ab dem 12. März 2022 die Möglichkeit einer Naturbestattung auf dem Friedhof in Schmelz-Bettingen an. Die Einwohner der Gemeinde Schmelz haben dann die Möglichkeit, in einem angelegten Naturgrabfeld in Schmelz-Bettingen oder in Hüttersdorf bestattet zu werden. Das neue Bestattungsfeld in Schmelz-Bettingen befindet sich vom Ein-gang aus gesehen direkt rechts.
Aktuell erfolgt die Planung für die Schaffung eines Naturbestattungsfeldes auf dem Friedhof in Limbach. Dieses soll noch im Laufe diesen Jahres fertig gestellt werden. Weitere Naturbestattungsfelder sind 2023 auf dem Friedhof in Michelbach und 2024 auf dem Friedhof in Außen vorgesehen.
Im Februar 2020 wurde von der Gemeinde Schmelz ein Ideenwettbewerb zur Gestaltung eines naturnahen Bestattungsfeldes auf dem Friedhof Schmelz-Bettingen ausgeschrieben.
Nach Sichtung der eingegangenen Vorschläge beauftragte der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 01.09.2020 die Firma Pink aus Eppelborn mit der Gestaltung eines Denkmals.
Das Naturgrabfeld in Schmelz-Bettingen bietet Platz für insgesamt 200 Urnen.
Im oberen Teil der neuen Anlage, direkt an der Zuwegung zur Leichenhalle, sind zwei gegenläufig angeordnete Lebenslinien, die aus dem Boden wachsen, harmonisch ansteigen und dann abrupt enden, angeordnet. Beide Teile winden sich um eine schlanke Stele, die das Streben nach Höherem darstellt. Das abgehobene En-de symbolisiert das Geistige – nicht greifbare.
Die beiden dargestellten Lebenslinien sind aus rotbraunem Eifelsandstein gefertigt. Die in der Mitte stehende Stele besteht ebenfalls aus Sandstein und Edelstahl.
Die Namen und Daten der Verstorbenen werden auf Bronzeplaketten mit gravierter Inschrift auf den „Lebenslinien“ befestigt.
Auf den Namenstafeln wird der Namen, das Geburts- sowie das Sterbedatum der Verstorbenen eingraviert werden. Die Täfelchen haben eine Größe von ca. 9 x 6 cm und werden ca. 3 bis 4 Wochen nach der Bestattung montiert.
Die Ruhezeit für die Urnen beträgt 20 Jahre. Es kann pro Bestattungsplatz nur eine Urne beigesetzt werden. Die Bestattungen erfolgen nach der Reihe. Die einzelnen Urnengrabstellen erhalten keine von außen sichtbare Kennzeichnung.
Der angelegte Platz im Inneren des Auges bietet Aufstellmöglichkeiten für Kerzen, Blumen und Gestecke.
Das Grabfeld wird dadurch als „Naturgrabfeld“ bezeichnet, weil die Pflege der Grabflächen im Rahmen der allgemeinen Friedhofspflege erfolgt. Die Grabflächen, die mit Rasen angesät sind, werden ca. 4 bis 6 mal im Jahr gemäht. Das Grabfeld selbst bleibt damit weitgehend naturbelassen.
Gemäß § 15 a der Friedhofssatzung erfolgt die Anlage, Gestaltung und Pflege des gesamten Grabfeldes ausschließlich durch die Gemeinde. Die Nutzungsberechtigten der Grabstätten haben keinen Anspruch auf Vornahme bestimmter Gestaltungs-, Pflege- bzw. Unterhaltungsarbeiten. Es ist ihnen zudem untersagt, die Urnengrabstätten selbst zu bearbeiten, zu schmücken, zu pflegen oder in sonstiger Form zu verändern. Eine „Grabpflege“ im herkömmlichen Sinne findet nicht statt.
Es ist nicht erlaubt:
– Grabmale und Gedenksteine zu errichten,
– Kränze, Grabschmuck, Grabfiguren, Kerzen, Grablichter, Erinnerungsstücke oder
sonstige Grabbeigaben auf der jeweiligen Grabstätte niederzulegen,
– Anpflanzungen vorzunehmen bzw. Grabeinfassungen anzubringen.
Die Gesamtkosten für die Herstellung des Naturbestattungsfeldes beliefen sich auf rund 39.200 Euro. Darin enthalten sind die Kosten für die Anlegung des Platzes, Vermessung und die Kosten für das Denkmal.
Die Gebühren für eine Bestattung auf dem Naturgrabfeld in Höhe von 1.126,- € setzen sich aufgrund der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Gemeinde Schmelz, in der zur Zeit gültigen Fassung, wie folgt zusammen: Grabherstellungsgebühren 740,- € und Grabnutzungsgebühren für 20 Jahre 386,- €.
Quelle: Gemeinde Schmelz
Mutwillige Beschädigung an Gräbern auf dem Friedhof in Ottweiler-Fürth
Frohe Weihnachten und alles Gute für 2022!
Wir wünschen allen Frohe Weihnachten und alles Gute im kommenden Jahr, insbesondere Gesundheit, Zuversicht und Zusammenhalt.
Gleichzeitig möchten wir uns an dieser Stelle bei allen bedanken, die uns ihr Vertrauen geschenkt haben. Wir werden uns auch weiterhin engagiert um die Anliegen von Angehörigen verstorbener Menschen kümmern!
Herzliche Grüße
Ihr Bestattermeister Stefan Klein
Diebstahl von Grableuchten u.a.m.
Marpingen
Bislang unbekannte Täter entwendeten von einem Grab auf dem Friedhof in Marpingen eine 10-15 kg schwere Grababdeckung aus Bronze, deren Wert auf ca. 1000 EUR geschätzt wurde. Festgestellt werden konnte, dass an mindestens noch einem weiteren Grab eine ähnliche Grababdeckung gestohlen wurden. Die Tatzeit müsste zwischen dem 27.12.2021 und dem 31.12.2021 liegen. Ob noch weitere Gräber angegangen wurden, stand zum Zeitpunkt der Anzeigenaufnahme nicht fest, weitere Geschädigte sollen sich bitte mit der Polizei in St. Wendel in Verbindung setzten.
Die Polizei St. Wendel sucht Zeugen, die Angaben zu dem Vorfall machen können.
Hinweise telefonisch unter 06851 / 898 0 oder per Mail an pi-wnd-wsd@polizei.slpol.de.
Heusweiler-Wahlschied:
Am letzten Wochenende (19./20.12.2021) kam es auf dem Friedhof zum Diebstahl mehrerer Grableuchten. Nach bisherigem Ermittlungsstand sind 4 Gräber betroffen. Es wurde ein Strafverfahren gegen Unbekannt eingeleitet. Hinweise zu dem Diebstahl erbittet die Polizei in Völklingen unter der Telefonnummer 06898 2020.