Bestattungen in Eppelborn
In Eppelborn gibt es fünf Friedhöfe (ohne den gesondert aufgeführten Friedhof Wiesbach). Diese befinden sich in den Ortsteilen Bubach, Calmesweiler, Dirmingen, Eppelborn und Humes.
Die Gemeinde Eppelborn im Landkreis Neunkirchen zählt 17.024 Einwohner (Stand: 31.12.2017), liegt im Zentrum des Saarlands und ist dessen geometrischer Mittelpunkt. Erstmals urkundlich erwähnt wird Eppelborn im Jahr 1235 und war Hauptort der Herrschaft des Adelsgeschlechts von Ippelbrunn. Bekannt wurde Eppelborn durch die Kaisereiche, die 1870 direkt neben dem Rathaus mit einem Holzgerüst versehen zum Wahrzeichen der Gemeinde aufstieg. Aus Sicherheitsgründen wurde das Holzgerüst im Jahr 1930 entfernt.
In Eppelborn sind Erdbestattungen und Feuerbestattungen gestattet. Verantwortliche Behörde ist die Gemeinde Eppelborn. Die Friedhofsverwaltung legt unter anderem die Friedhofssatzung, die Friedhofsgebührensatzung, die Richtlinien für Rasengräber sowie die Friedhofsgebühren fest.
Arten von Grabstätten
Die Grabstätten in Eppelborn werden unterschieden in
- Reihengräber
- Baumbestattung
- Rasengrabstätten
- Bepflanzte Urnengrabstätten
- Urnenwandgrabstätten
- Ehrengrabstätten
Benutzung der Leichenhallen
In den Leichenhallen wird der Leichnam bis zur Bestattung aufgenommen. Durch Unfall, Krankheit oder Gewalttaten entstellte Leichen müssen in einem geschlossenen Sarg aufgebahrt werden. Die öffentliche Ausstellung des oder der Verstorbenen ist bei vorhandener Kühleinrichtung bis zu 72 Stunden nach Eintritt des Todes erlaubt und muss vorher bei der Ortspolizeibehörde angezeigt werden. Das schmücken der Leichenzelle sowie die Aufbarung gestallten wir individuel nach Ihren Vorstellungen.
Trauerfeiern
Die Trauerfeier können Sie im Vorraum der Leichenhalle, am Grabe oder an einer anderen geeigneten Stelle im Freien durchführen.
Friedhofsgebühren
Die Gemeinde Eppelborn erhebt für folgende Leistungen Friedhofsgebühren:
– Grabherstellung
– Grabnutzung
– Leichenhallenbenutzung
– Herstellung der Einfriedung – Verlegung von Trittplatten
– Pflegegebühren
– Vorzeitige Einebnung
Grabherstellung
Grabnutzung
Leichenhallenbenutzung
Herstellung der Einfriedung
Verlegung von Trittplatten
Pflegegebühren
Vorzeitige Einebnung
Gerne informieren wir Sie auf Nachfrage über die aktuell gültigen Friedhofsgebühren der Gemeinde Eppelborn.
Verhalten auf dem Friedhof
Jeder hat sich auf den Friedhöfen entsprechend dem Zweck und der Würde des Ortes und der Achtung der Persönlichkeitsrechte der Angehörigen und der Besucher entsprechend zu verhalten. Dabei sind die Anordnungen der Friedhofsverwaltung und des Friedhofspersonals zu befolgen.
Kindern unter 8 Jahren ist das Betreten der Friedhöfe nur in Begleitung Erwachsener erlaubt.
Auf den Friedhöfen ist nicht gestattet
– die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren. Dies gilt nicht für Rollstühle und Kinderwagen, sowie für den Friedhof zugelassene Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und von Gewerbetreibenden,
– Kränze, Blumen, sowie jegliche Art von Waren anzubieten und dafür zu werben,
– die Durchführung von Sonn- und Feiertagsarbeit, sowie Arbeiten in der Nähe einer Beerdigung,
– das Erstellen und Verwerten von Film-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen, außer zu privaten Zwecken,
– Druckschriften zu verteilen, mit Ausnahme der zur Gestaltung einer Bestattungsfeier notwendigen und üblichen Druckschriften,
– Abräume und Abfälle außerhalb der dafür vorgesehenen Stellen abzulagern, den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu beschädigen und zu verunreinigen, sowie Rasenflächen, Grabstätten, Rasengrabstätten und anonyme Urnengrabstätten ohne Berechtigung zu betreten. Rasengrabflächen sind von jeglichem Grabschmuck freizuhalten,
– Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde,
Im Einzelfall kann die Friedhofsverwaltung Ausnahmen zulassen.
Friedhöfe in Eppelborn
In Eppelborn gibt es fünf Friedhöfe (ohne den gesondert aufgeführten Friedhof Wiesbach). Diese befinden sich in den Ortsteilen Bubach, Calmesweiler, Dirmingen, Eppelborn und Humes. Im Folgenden sind die Adressen der Friedhöfe aufgeführt:
Friedhof Bubach: Zum Hirschberg 43a, 66571 Eppelborn
Friedhof Calmesweiler: Vorm Wäldchen, 66571 Eppelborn
Friedhof Dirmingen: Lebacher Straße, 66571 Eppelborn
Friedhof Eppelborn: Auf der Hohl, 66571 Eppelborn
Friedhof Humes: Am Friedhof, 66571 Eppelborn
Religionsgemeinschaften in Eppelborn
Die katholische Kirchengemeinde in Eppelborn besteht aus der Katholischen Kirchengemeinde St. Sebastian. Hier sind die jeweiligen katholischen Kirchen und Kapellen im Gemeindegebiet Eppelborn aufgeführt:
– Katholische Pfarrkirche St. Wendalinus (Dirmingen)
– Christus Kapelle (Eppelborn)
– Pfarrkirche St. Sebastian (Eppelborn)
– Magdalena Kapelle (Hierscheid)
– Kath. Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt (Humes)
– St. Josef Kapelle (Macherbach)
Haben Sie noch weitere Fragen zu Themen, die die Bestattungen in Eppelborn betreffen, so zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.