Bestattungen in Wiesbach

In Wiesbach gibt es einen Friedhof. Dieser befindet sich in der Nähe der Schule.

Die Gemeinde Wiesbach im Landkreis Neunkirchen zählt 3.710 Einwohner (Stand: 01.02.2018) und ist ein Ortsteil und Gemeindebezirk der Gemeinde Eppelborn. Urkundlich erstmals erwähnt wird Wiesbach im Jahr 1201 mit der ältesten Schreibweise des Ortsnamens “Wysenbach”. Zu kurzer Bekanntheit von Wiesbach hat eine Etappe der Tour de France am 08. Juli 2002 geführt, die durch den Wiesbacher Ortsteil Mangelhausen führte.

In Wiesbach sind Erdbestattungen und Feuerbestattungen gestattet. Verantwortliche Behörde ist die Gemeinde Eppelborn. Die Friedhofsverwaltung legt unter anderem die Friedhofssatzung, die Friedhofsgebührensatzung, die Richtlinien für Rasengräber sowie die Friedhofsgebühren fest.

Arten von Grabstätten

Die Grabstätten in Wiesbach werden unterschieden in

  • Reihengräber
  • Baumbestattung
  • Rasengrabstätten
  • Bepflanzte Urnengrabstätten
  • Urnenwandgrabstätten
  • Ehrengrabstätten

Benutzung der Leichenhallen

In den Leichenhallen wird der Leichnam bis zur Bestattung aufgenommen. Durch Unfall, Krankheit oder Gewalttaten entstellte Leichen müssen in einem geschlossenen Sarg aufgebahrt werden. Die öffentliche Ausstellung des oder der Verstorbenen ist bei vorhandener Kühleinrichtung bis zu 72 Stunden nach Eintritt des Todes erlaubt und muss vorher bei der Ortspolizeibehörde angezeigt werden. Das schmücken der Leichenzelle sowie die Aufbarung gestallten wir individuel nach Ihren Vorstellungen.

Trauerfeiern

Die Trauerfeier können Sie im Vorraum der Leichenhalle, am Grabe oder an einer anderen geeigneten Stelle im Freien durchführen.

Friedhofsgebühren

Die Gemeinde Wiesbach erhebt für folgende Leistungen Friedhofsgebühren:

  • Grabherstellung
  • Grabnutzung
  • Leichenhallenbenutzung
  • Herstellung der Einfriedung
  • Verlegung von Trittplatten
  • Pflegegebühren
  • Vorzeitige Einebnung

Gerne informieren wir Sie auf Nachfrage über die aktuell gültigen Friedhofsgebühren der Gemeinde .

Verhalten auf dem Friedhof

Jeder hat sich auf den Friedhöfen entsprechend dem Zweck und der Würde des Ortes und der Achtung der Persönlichkeitsrechte der Angehörigen und der Besucher entsprechend zu verhalten. Dabei sind die Anordnungen der Friedhofsverwaltung und des Friedhofspersonals zu befolgen.

Kindern unter 8 Jahren ist das Betreten der Friedhöfe nur in Begleitung Erwachsener erlaubt.

Auf den Friedhöfen ist nicht gestattet

  • die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren. Dies gilt nicht für Rollstühle und Kinderwagen, sowie für den Friedhof zugelassene Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und von Gewerbetreibenden,
  • Kränze, Blumen, sowie jegliche Art von Waren anzubieten und dafür zu werben,
  • die Durchführung von Sonn- und Feiertagsarbeit, sowie Arbeiten in der Nähe einer Beerdigung,
  • das Erstellen und Verwerten von Film-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen, außer zu privaten Zwecken,
  • Druckschriften zu verteilen, mit Ausnahme der zur Gestaltung einer Bestattungsfeier notwendigen und üblichen Druckschriften,
  • Abräume und Abfälle außerhalb der dafür vorgesehenen Stellen abzulagern, den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu beschädigen und zu verunreinigen, sowie Rasenflächen, Grabstätten, Rasengrabstätten und anonyme Urnengrabstätten ohne Berechtigung zu betreten. Rasengrabflächen sind von jeglichem Grabschmuck freizuhalten,
  • Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde,
  • Im Einzelfall kann die Friedhofsverwaltung Ausnahmen zulassen.

Friedhöfe in Wiesbach

In Wiesbach gibt es einen Friedhof. Dieser befindet sich in der Nähe der Schule. Im Folgenden ist die Adresse des Friedhofs aufgeführt:

Friedhof Wiesbach: Jägerbergstraße, 66571 Eppelborn

Religionsgemeinschaften in Wiesbach

Die katholische Kirchengemeinde in Wiesbach besteht aus der Katholischen Kirchengemeinde St. Augustinus Eppelborn-Wiesbach. Hier sind die jeweiligen katholischen Kirchen und Kapellen im Gemeindegebiet Wiesbach aufgeführt:

  • Alte Kirche (Wiesbach)

 

Haben Sie noch weitere Fragen zu Themen, die die Bestattungen in Wiesbach betreffen, so zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.