Bestattungsvorsorge
Bereits zu Lebzeiten können Sie festlegen, wie Ihre Bestattung durchgeführt werden soll. Dadurch kann alles nach Ihren Wünschen umgesetzt werden. In der Regel bedeutet das auch für die Hinterbliebenen eine große Erleichterung, da es tröstend wirkt, wenn die Überzeugung vorhanden ist, dass alles dem Wunsch des oder der Toten entspricht.
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten vorzusorgen. Beispielsweise mit einer Verfügung für das Organisatorische, finanziell durch eine Sterbegeldversicherung oder einem Vorsorgevertrag. Um den Willen des verstorbenen Menschen ausüben zu können, ist es wichtig, dass die Hinterlegung an einem Ort ist, der schnell gefunden werden kann.
Seit 2004 müssen die Bestattungskosten in der Regel von den Angehörigen getragen werden. Vorbei die Zeiten, in denen dies die Krankenversicherung übernahm. Dabei werden die Gesamtkosten einer Bestattung oftmals unterschätzt. Relativ kurzfristig müssen mehrere Tausend Euro bei einem Todesfall in einer Familie aufgebracht werden. Deshalb entscheiden sich immer mehr Menschen für eine Bestattungsvorsorge. Im Trauerfall bleibt die finanzielle Belastung für die Hinterbliebenen damit überschaubar.
Je nach Bestattungsart und Umfang einer Trauerfeier können die Kosten einer Bestattung für die Hinterbliebenen zu einer finanziellen Belastung werden. In der Regel ist eine anonyme Feuerbestattung die günstigste Art für eine Bestattung. So sind die Friedhofsgebühren für ein Urnengrab aufgrund der geringeren Fläche günstiger. Die Kosten für einen Steinmetz entfallen ebenso, da bei einer anonymen Grabstelle kein Grabmahl aufgestellt werden darf.
Um eine Bestattungsvorsorge abzuschließen, gibt es keine vorgeschriebenen Zeitpunkt. Jedoch ist es empfehlenswert, das Thema Vorsorge nicht zu lange hinauszuzögern, insbesondere bei lebensbedrohlichen Krankheiten.
Kosten einer Bestattung
Wie viel eine Bestattung kostet hängt maßgeblich von der Bestattungsart und dem Umfang der Trauerfeier ab. Es kann schnell ein Betrag von 7.000 bis 8.000 EUR zusammen kommen, es sind aber auch sehr günstige Varianten möglich. Immer mehr Menschen entscheiden sich in Deutschland für die günstigste Bestattungsart, eine anonyme Bestattung, jedoch ist das meist eine finanzielle Entscheidung. Die nach wie vor bevorzugte Form der Bestattung ist die klassische Erdbestattung mit Grabstein und Trauerfeier. Da oftmals das Gesparte während der Rente aufgebraucht wird, bleibt nicht mehr genügend Geld für die Bestattungskosten übrig. Deshalb ist es umso empfehlenswerter eine Vorsorge abzuschließen.
Vorsorgevertrag
Gemeinsam mit dem Bestatter wird ein Vorsorgevertrag abgeschlossen. Dabei steht es Ihnen offen, welche Vorgaben Sie für Ihre eigene Bestattung machen wollen. Sie können sogar über die Musik bei der Trauerfeier bestimmen. Zusätzlich wird die Finanzierung der Bestattung geklärt und versichert. Die Versicherungsgebühren für die Vorsorge werden auf ein Treuhandkonto eingezahlt, somit ist auch eine eventuelle Insolvenz des Bestattungsunternehmen abgesichert.
Sterbegeldversicherung
Eine weitere Option zur finanziellen Vorsorge ist die Sterbegeldversicherung, eine Kapitallebensversicherung für den Todesfall, deren Summe vom Versicherungsnehmer frei wählbar ist. Das in der Regel monatlich eingezahlte Geld, wird im Sterbefall oder bei Erlangen einer bestimmten Altersgrenze ausgezahlt. Hierbei gibt es Unterschiede je nach Versicherungsanbieter. Vorteilhaft wirkt sich bei der Sterbegeldversicherung die Zweckgebundenheit aus, das heißt das Geld kann beispielsweise nicht für mögliche Pflegekosten herangezogen werden. Nachteilig ist die Altersgrenze, den meist kann die Sterbegeldversicherung erst mit 70 Jahren abgeschlossen werden.
Bestattungsverfügung
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Vorstellungen darüber, wie Ihre Bestattung ablaufen und gestaltet werden soll, in Form einer Willenserklärung abzugeben. Diese Willenserklärung ist die Bestattungsverfügung. Sie können neben der Bestattungsart, die Grabart oder das Bestattungsunternehmen festlegen. Wie weit Sie bei einer Bestattungsverfügung ins Detail gehen möchten, zum Beispiel die Musik für die Trauerfeier festlegen wollen, das ist Ihnen überlassen. In jedem Fall sollte eine Bestattungsverfügung handschriftlich verfasst werden und folgende wichtige Punkte aufgeführt haben: Durch die Überschrift und die Einleitung muss eindeutig und klar erkennbar sein, dass es sich um eine Bestattungsverfügung handelt. Darüber hinaus müssen Angaben zum Erstellungsort, Ihre Anschrift, das Erstellungsdatum, Ihr Geburtsdatum, natürlich Ihr Name, ein Bestattungsort, eine Bestattungsart und Ihre Unterschrift ersichtlich sein. Um Zweifel an der Echtheit der Bestattungsverfügung zu vermeiden, ist eine Beglaubigung durch einen Notar oder alternativ eine Bestätigung durch den Hausarzt zu empfehlen.
Kremationsverfügung
Eigentlich ist für die Durchführung einer Feuerbestattung üblicherweise keine gesonderte Verfügung notwendig und die Bestätigung Ihrer Angehörigen, dass Sie eine Kremierung wünschten, ist in der Regel ausreichend. Dennoch empfiehlt es sich Missverständnissen vorzubeugen und eine Kremationsverfügung zu verfassen. Ihr Wille hierzu ist dann eindeutig und Ihren Angehörigen ist diese gegebenenfalls schwere Entscheidung abgenommen.
Seebestattungsverfügung
Auch bei einer Seebestattung reicht die Bestätigung der Angehörigen aus. Für den Fall, dass Sie oder Ihre Familie das Thema Bestattung bisher nicht erörtern konnten oder der Wunsch nach einer Seebestattung bislang nicht geäußert worden ist, empfiehlt es sich eine Seebestattungsverfügung zu verfassen. Sie können dadurch dem Willen für diese Bestattungsart und Ihre Verbundenheit für die See Ausdruck verleihen. Es macht dennoch Sinn diese Bestattungsart mit der Familie zu besprechen, denn ebenso wie bei der anonymen Bestattung gibt es keine individuelle Grabstätte. Und damit nimmt man den Hinterbliebenen die Möglichkeit, regelmäßig das Grab zu besuchen und damit an einem festen Ort der Trauer und Erinnerung Trost zu finden.
Absicherung durch Treuhandkonten
Bei einer Bestattungsvorsorge besteht immer das Risiko des Geldverlusts. So zum Beispiel, wenn das beauftragte Bestattungsunternehmen insolvent ist oder der Bestatter selbst stirbt. Es ist daher zu empfehlen, die Geldbeträge für die Bestattungsvorsorge auf ein Treuhandkonto einzuzahlen, damit das eingezahlte Guthaben sichergestellt ist.