Treuhandkonto

Treuhandkonten werden eingerichtet, wenn eigene Gelder durch eine andere Person verwaltet werden sollen. Ein Girokonto ist beispielsweise auf Ihren Namen ausgestellt und es Ihr Geld, das sich auf dem Konto befindet. Beim Treuhandkonto ist es anders geregelt. Es existiert ein bestimmter Geldbetrag, der für eine Person oder einen konkreten Zweck bestimmt ist und durch eine andere Person verwaltet und ausgezahlt wird.

Im Treuhandvertrag müssen einige Punkte ganz klar definiert sein:

  • Sie als Treugeber müssen jederzeit über die Verwendung des Geldes bestimmen dürfen
  • Ihr Geld darf nie mit dem Vermögen des Treuhänders zusammengelegt werden
  • Es muss gewährleistet werden, dass Sie Ihr Geld jederzeit ohne Vorbedingungen zurückerhalten können
  • Was in die Obhut des Treuhänders gelegt wird, muss genauestens beschrieben und formuliert sein

Treuhandkonten finden sich in vielen Bereichen des Lebens. Im privaten Bereich werden Sie für finanzielle Vorsorgemaßnahmen oder den Fall einer Erbschaft genutzt. Im wirtschaftlichen Sektor lassen sich auf diese Weise Gelder verwalten, die beispielsweise für eine Baufinanzierung bestimmt sind, Rücklagen für Wohnungseigentümer, Lohnzahlungen der Firma durch einen Steuerberater oder Zahlungen von Geldern im Fall einer Insolvenz.

Warum das eigene Geld nicht selbst verwalten?

Der Treuhänder verwaltet das Geld des Treugebers (Person, von der das Geld ursprünglich kommt), während das Konto auf seinen Namen läuft. Der Treugeber überschreibt einen bestimmten Geldbetrag auf das Treuhandkonto und dieser wird vom Treuhänder entsprechend der Angaben des Treuhänders verwaltet. Durch einen sogenannten Treuhandvertrag wird geregelt, dass das Geld des Treugebers nur in dessen Sinne verwaltet wird. Der Treuhänder darf das Geld demzufolge nicht für eigene Zwecke verwenden.

Wenn Sie darauf achten, dass das Treuhandkonto wirklich separat geführt und keine persönlichen Gelder des Treuhänders darauf einfließen, ist diese Verwaltungsmöglichkeit sicher. Während die Gelder Ihres Privatkontos im Ernstfall angetastet werden können, sind Gelder auf Treuhandkonten sicher. Sollte der Treuhänder Insolvenz anmelden müssen, wird Ihr Geld nicht seinem Privatvermögen zugerechnet, solange eine definitive Kontentrennung erfolgte.

Würden Sie das Geld in einer Versicherung ansparen oder auf einem normalen Konto lagern, wäre es jederzeit pfändbar. Ist beispielsweise das Geld für Ihre Beerdigungskosten auf einem Treuhandkonto untergebracht, darf es nicht gepfändet werden. Auch das Sozialamt kann diese finanzielle Rücklage nicht antasten. Dadurch haben Sie die Sicherheit, dass Ihr Geld nicht zweckentfremdet eingesetzt wird. Auch Ihre Familie wird es Ihnen danken, wenn sie sich nach Ihrem Ableben nur mit der Trauer und schmerzlichen Gefühlen auseinandersetzen muss, die finanziellen Verhältnisse aber geregelt sind. Fragen Sie uns bitte zu Einzelheiten. Wir möchten Ihnen alle Möglichkeiten aufzeigen und Sie bestens informieren, damit Sie eine gute Entscheidung treffen können. Für sich und für Ihre Familie.

Treuhandverwaltung bei einer Erbschaft

Im Beispiel einer Erbschaft ist ein Treuhandkonto sinnvoll, wenn der Treuhandgeber schon älter ist und den vereinbarten Auszahlungstermin wahrscheinlich nicht überleben wird. In diesem Fall übernimmt eine andere Person die Verwaltung des Geldes, bis dieses an die Begünstigten ausgezahlt werden kann. Ob das Geld dabei in einer Summe oder in regelmäßigen Teilsummen zur Auszahlung kommt, wird vom Treugeber im Vorfeld festgelegt. In diesem Fall verwaltet der Treuhänder das entsprechende Konto und zahlt zu den vorher festgelegten Zeiten die entsprechenden Summen aus.

Diese Möglichkeit der Kontenverwaltung eignet sich beispielsweise bei einer Erbschaft, die an Enkel oder Urenkel übertragen werden soll. Hier wird zu Lebzeiten des Treugebers ein Treuhandkonto eingerichtet und Geld durch eine Einmalzahlung oder wiederholte Überweisungen eingezahlt. Bis zum Zeitpunkt der festgelegten Auszahlung (Volljährigkeit oder ein bestimmter Geburtstag) ist das Geld „gesperrt“ und kann nicht abgehoben werden.

Das Treuhandkonto als sicherer Weg einer Bestattungsvorsorge

Die Höhe der Bestattungskosten kann Hinterbliebene schnell in Schwierigkeiten bringen. Wenn Sie wissen möchten, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Es ist wichtig, sich darüber zu informieren, welche finanziellen Verpflichtungen auf die Hinterbliebenen zukommen, wenn ein Todesfall eintritt. Größere Summen lassen sich oftmals nicht von einem Tag auf den anderen bereitstellen. Deshalb sind die Bestattungskosten nicht erst im fortgeschrittenen Lebensalter ein wichtiges Thema.

Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie diese Kosten und die Art Ihrer Beerdigung schon zu Lebzeiten regeln, sodass sich Ihre Lieben nicht um die Finanzierung sorgen müssen. Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag legen Sie alle Details der Beerdigung fest und zahlen die dafür notwendigen Gelder auf ein Treuhandkonto ein. Solange Sie leben, sind Sie weiterhin Eigentümer des Geldes, da die Summe nicht in das Geschäftsvermögen des Bestattungsunternehmens einfließt. Selbst bei einer Insolvenz wäre Ihr Geld geschützt und steht Ihrer Familie im Eintreten Ihres Todesfalles in vollem Umfang zur Verfügung, da es zweckgebunden verwaltet wird.