Digitaler Nachlass
Digitaler Nachlass - was passiert mit Ihren Daten nach dem Tod?
Sorgen Sie sich im 21. Jahrhundert um Ihren Nachlass oder den Nachlass der Menschen, die Ihnen nahe stehen? Dann sollten Sie wissen, dass auch die Nachlassvorsorge längst das Reich des Analogen überschritten hat.
Wenn das Digitale in unserem Leben einen immer größeren Stellenwert einnimmt, dann gilt das auch für die Nachlassregelungen. Schließlich sind jene Dinge, denen wir heute höchsten Stellenwert einräumen, längst nicht mehr immer greifbar.
Wir wollen Ihnen einen Überblick über Regelungen rund um Digitales und Daten nach dem Ableben geben und Ihnen ein besseres Verständnis für Rechte und Pflichten der Hinterbliebenen einräumen.
Digitaler Nachlass in der aktuellen Rechtsprechung
Die derzeitige Regelung rund um digitale Dienstleistungen sieht derzeit vor, dass hier das Erbrecht greift. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil beschlossen, konkret bedeutet dies für Hinterbliebene, dass sie Rechte und Pflichten von Online-Diensten übernehmen.
Dies bezieht sich einerseits auf kostenpflichtige Abonnements oder Mitgliedschaften, viel wichtiger jedoch ist, dass dies auch die Daten des/der Verstorbenen umfasst. Über sämtliche Daten, welche Verstorbene im Netz (etwa auf sozialen Netzwerken, bei E-Mail-Anbietern oder in Messengern) hinterlassen haben.
Damit haben Hinterbliebene einerseits Zugriff auf wichtige Informationen, die dabei helfen können, den Nachlass als Ganzes zu regeln und beispielsweise Zugangsdaten zu Konten zu finden oder die Kündigung verschiedener Services zu ermöglichen. Andererseits geben wir alle mit dem Übergang der Daten auf unsere Hinterbliebenen natürlich auch Privates frei und um dies wirklich nur mit Menschen zu teilen, mit denen wir es teilen möchten, muss digitaler Nachlass klar geregelt werden.
Dafür ist es zunächst nötig, dass Sie eine (oder mehrere) Person(en) Ihres Vertrauens benennen und für diese eine Liste mit Konten, Passwörtern, Zugangsdaten, etc. erstellen. Dies können Sie tabellarisch tun oder in Form einer Datei auf einem verschlüsselten USB-Stick.
Das physische Medium, ob nun Papier oder aber ein Laufwerk, kann dann beispielsweise von uns als Nachlassverwalter verwahrt werden. Achten Sie hier unbedingt darauf, dass sämtliche Daten aktuell bleiben, dass Hinterbliebene Zugang zu E-Mail-Adressen für die Aktivierung Ihrer Konten haben und bedenken Sie, dass physische Medien nicht unbegrenzt haltbar sind.
Die Regelung per Vollmacht oder Testament
Um sicherzustellen, dass sämtliche Daten so gehandhabt werden wie die Verstorbenen es wünschen, ist das Erstellen einer Vollmacht essentiell. Hier können Sie oder Ihre Verwandten festlegen, was im Einzelfall mit den Daten geschehen soll. Sollen Abonnements und Konten einfach gelöscht werden? Wie sieht es mit den Profilen in den sozialen Netzwerken aus? Sollen Briefwechsel via Mail wie echte Briefe als Dokument und Erinnerung verwahrt werden? Was geschieht mit Fotos in der Cloud?
All diese Fragen und viele weitere mehr regelt eine Vollmacht sicher und zuverlässig, das ist nicht nur wichtig für online gespeicherte Daten, sondern auch für die Daten auf Tablets, Smartphones und Computern. Besonders zeitkritisch kann digitaler Nachlass hier werden, wenn die Daten über bezahlte Cloud-Services gespeichert werden und nach Kündigung gelöscht werden.
Entscheidend für die Vollmacht, ob nun für digitale oder analoge Angelegenheiten, ist die handschriftliche Verfassung, die Unterschrift, das Datum und der Geltungsvermerk „über den Tod hinaus“.
Je nach Umfang des digitalen Nachlasses kann sich auch eine Aufnahme ins Testament lohnen, denn dann ist die Nachlassverwaltung von Daten und Services in jedem Fall rechtssicher. Hier gilt, dass Sie mit einem Gang zum Notar oder Fachanwalt am zuverlässigsten sicherstellen, dass Ihr Wille auch verbindlich ist.
Digitale Regelungen am Beispiel von Facebook und Google
Für Unternehmen wie Google und Facebook ist es selbstverständlich keine Ausnahme, dass User versterben. Entsprechend gibt es auf beiden Plattformen klare Regeln, mit denen Nutzer entscheiden können, was mit ihren Daten passiert.
Auf Facebook etwa kann Ihr Profil in einen Gedenkzustand versetzt werden, auch die endgültige Löschung ist möglich. Einen Verwalter dürfen Sie selbst benennen.
Letzteres gilt auch für Google, auch dort können Sie Zugriffspersonen benennen und freigeben, wann Ihr Konto gelöscht werden soll.
Letzter Wille für Ihre Daten
Wenn Sie sicherstellen wollen, dass Ihr digitaler Nachlass sicher verwaltet wird, dann treten Sie noch heute mit uns in Kontakt.
Gemeinsam erarbeiten wir ein Konzept rund um Ihr Erbe und legen rechtssicher fest, was mit Ihren Daten, Fotos und Konten geschehen soll. Wenn Sie noch Fragen zur digitalen Nachlassregelung haben, dann stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Seite.