Bestattungsverfügung
Bei der Bestattungsverfügung geht es darum, die eigene Beerdigung zu Lebzeiten zu planen,
beispielsweise sich für die gewünschte Bestattungsart, den Friedhof und ein Grab zu
entscheiden. Diese und weitere Bestattungswünsche halten Sie schriftlich in der
Bestattungsverfügung fest.
Es wird ein beruhigendes Gefühl sein, wenn Sie wissen, dass Sie für den Trauerfall
weitestgehend organisatorisch vorgesorgt haben. Lesen Sie hier, was eine
Bestattungsverfügung genau ist, wie der optimale Inhalt aussieht, worauf Sie beim
Formulieren achten sollten und wo Sie dieses Dokument am besten aufbewahren.
Was ist eine Bestattungsverfügung?
Der eigene Tod oder der der anderen Familienmitglieder wird gern verdrängt. Er ist für
viele ein Tabuthema. Dabei kann es sehr sinnvoll sein, sich um die eigene Bestattung zu
Lebzeiten Gedanken zu machen und die Wünsche in einer Bestattungsverfügung
festzuhalten.
Sie hat zwei Vorteile: Zum einen sorgen Sie damit dafür, dass Ihre Wünsche im Falle
eines Ablebens berücksichtigt werden. Sie sichern sich somit Ihre Selbstbestimmung, bis
über den Tod. Zum anderen müssen sich Ihre Angehörigen keine Gedanken machen, wie Sie
sich Ihre Beerdigung vorstellen.
Ihre Familie muss innerhalb kurzer Zeit viele wichtige Entscheidungen treffen, was sie
aufgrund der tiefen Trauer und des emotionalen Schmerzes überfordern kann. Sorgen Sie
daher mit der Verfügung vor, damit Ihre Lieben wissen, was Sie sich wünschen. Wir helfen
Ihnen gern mit nützlichen Informationen dabei, die Bestattung bereits zu Lebzeiten zu
planen und zu regeln.
Bestattungsverfügung - der Inhalt
In diesem wichtigen Dokument vermerken Sie Ihre Wünsche für die eigene Bestattung und Trauerfeier. Dazu gehören zum Beispiel:
- Bestattungsart
- Beisetzungsort
- Sarg oder Urne
- Trauermusik
- Blumenschmuck
- Finanzielle Absicherung
Es gibt bezüglich des Inhalts keine genauen Vorschriften. Sie können darin grundsätzlich alles festhalten, was Sie als wichtig empfinden. Dabei gilt: Je mehr Details Sie aufschreiben, desto einfacher wird es Ihren Angehörigen fallen, Entscheidungen entsprechend Ihrer Wünsche zu treffen.
Der wichtigste Inhalt ist die Bestattungsart
- Soll es eine Bestattung in einem Sarg oder in einer Urne bzw. eine Erd- oder Feuerbestattung sein?
- Wünschen Sie eine Bestattung auf dem Friedhof oder im Wald?
- Soll die Asche auf See verstreut werden?
- Welche Grabart bevorzugen Sie?
- Wie sind der Sarg oder die Urne gewünscht?
- Schlicht oder prunkvoll?
- Wen sollen ihre Angehörigen zum Abschiednehmen einladen?
- Welche Trauermusik wünschen Sie sich?
- Wer hält die Trauerrede?
Fragen über Fragen, entscheiden Sie dies alles zu Lebzeiten.
Bestattungsverfügung - worauf sollten Sie achten und wo das Dokument aufbewahren?
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Vorstellungen darüber, wie Ihre Bestattung ablaufen und gestaltet werden soll, in Form einer Willenserklärung abzugeben. Diese Willenserklärung ist die Bestattungsverfügung. Sie können neben der Bestattungsart, die Grabart oder das Bestattungsunternehmen festlegen. Wie weit Sie bei einer Bestattungsverfügung ins Detail gehen möchten, zum Beispiel die Musik für die Trauerfeier festlegen wollen, das ist Ihnen überlassen. In jedem Fall sollte eine Bestattungsverfügung handschriftlich verfasst werden und folgende wichtige Punkte aufgeführt haben: Durch die Überschrift und die Einleitung muss eindeutig und klar erkennbar sein, dass es sich um eine Bestattungsverfügung handelt. Darüber hinaus müssen Angaben zum Erstellungsort, Ihre Anschrift, das Erstellungsdatum, Ihr Geburtsdatum, natürlich Ihr Name, ein Bestattungsort, eine Bestattungsart und Ihre Unterschrift ersichtlich sein. Um Zweifel an der Echtheit der Bestattungsverfügung zu vermeiden, ist eine Beglaubigung durch einen Notar oder alternativ eine Bestätigung durch den Hausarzt zu empfehlen.
Kremationsverfügung
Eigentlich ist für die Durchführung einer Feuerbestattung üblicherweise keine gesonderte Verfügung notwendig und die Bestätigung Ihrer Angehörigen, dass Sie eine Kremierung wünschten, ist in der Regel ausreichend. Dennoch empfiehlt es sich Missverständnissen vorzubeugen und eine Kremationsverfügung zu verfassen. Ihr Wille hierzu ist dann eindeutig und Ihren Angehörigen ist diese gegebenenfalls schwere Entscheidung abgenommen.
Seebestattungsverfügung
Auch bei einer Seebestattung reicht die Bestätigung der Angehörigen aus. Für den Fall, dass Sie oder Ihre Familie das Thema Bestattung bisher nicht erörtern konnten oder der Wunsch nach einer Seebestattung bislang nicht geäußert worden ist, empfiehlt es sich eine Seebestattungsverfügung zu verfassen. Sie können dadurch dem Willen für diese Bestattungsart und Ihre Verbundenheit für die See Ausdruck verleihen. Es macht dennoch Sinn diese Bestattungsart mit der Familie zu besprechen, denn ebenso wie bei der anonymen Bestattung gibt es keine individuelle Grabstätte. Und damit nimmt man den Hinterbliebenen die Möglichkeit, regelmäßig das Grab zu besuchen und damit an einem festen Ort der Trauer und Erinnerung Trost zu finden.
Kontakt
Bestattungen J. Klein & Söhne GmbH
Wallenbornstr. 11
66571 Eppelborn-Wiesbach