Digitaler Nachlass

Digitaler Nachlass - was passiert mit Ihren Daten nach dem Tod?

Sorgen Sie auch im 21. Jahrhundert um Ihren Nachlass oder den Nachlass der Verstorbenen, die Ihnen am Herzen liegen? Wenn ein geliebter Mensch von uns geht, hinterlässt er oft einen digitalen Fingerabdruck, der weit über seinen Tod hinaus reicht.

Wenn das Digitale in unserem Leben einen immer größeren Stellenwert einnimmt, dann gilt dies auch für den Nachlass eines geliebten Menschen. Er hinterlässt Spuren im Netz, die nicht wie ein herkömmlicher Nachlass greifbar sind.

Wir möchten Ihnen einen Überblick über Regelungen rund um Digitales und Daten nach dem Ableben geben sowie Ihnen bei Fragen zu diesem Thema beratend und informierend zur Seite stehen.

Digitaler Nachlass in der aktuellen Rechtsprechung

Um rechtliche Fragen zu klären, wurde in den letzten Jahren passend zum technischen Fortschritt das Erbrecht angepasst. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil beschlossen, von dem bedeutet, dass digitale Bestände ebenso wie ein herkömmlicher Nachlass von Erben übernommen werden.

Dies bedeutet, Erben können auf das digitale Erbe von verstorbenen Konten oder Mitgliedschaften zugreifen. Wichtig jedoch ist, dass dies auch die Daten anderer Verstorbener umfasst. Über sämtliche Daten, die beim Verstorbenen auf dem PC oder auf Datenträgern gespeichert sind, bis hin zu E-Mails, Geheimzahlen oder Passwörtern, die der Verstorbene in Verwendung gehabt hat.

Damit haben Hinterbliebene einerseits Zugriff auf wichtige Informationen, die dabei helfen können, den Nachlass zu sichten. So können zum Beispiel Verträge gekündigt oder Informationen zu Konten gefunden werden. Andererseits geben wir allen Erben einen Überblick über dieses umfassende Erbe und helfen bei allen Formalitäten rund um das Thema. Dies schließt nicht nur Verstorbene ein, die wir mit unserem Service unterstützen möchten, sondern wir sind jederzeit gern für Sie da.

Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Nachlass sinnvoll zu planen und bieten Ihnen Hilfestellung dazu an. Zum Beispiel können wir Sie dabei unterstützen, eine Übersicht mit Konten, Passwörtern, Zugangsdaten, etc. erstellt wird, damit Hinterbliebene diese im Fall des Falles gesammelt vorfinden.

Das physische Medium, ob nun Papier oder eher ein Laufwerk, kann dann beispielsweise bei uns im Tresor für den Ernstfall verwahrt werden. Alternativ steht Ihnen auch die Möglichkeit offen, sämtliche Daten einem digitalen Dienstleister mit gesondertem Zugang zu E-Mails für die Aktivierung ihrer Konten hinterlassen. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass dieser Nachlass sinnvoll und geregelt fortgeführt wird.

Die Regelung per Vollmacht oder Testament

Um sicherzugehen, dass sämtliche Daten so gehandhabt werden, wie Sie sich das vorstellen, ist es ratsam, frühzeitig entsprechende Maßnahmen zu treffen. Bestimmen Sie oder Ihre Verwandten frühzeitig, was im Trauerfall mit den Daten geschehen soll. Sollen Konten bei einem Anbieter einfach gelöscht werden? Wie sieht es mit dem Profilen in den sozialen Netzwerken aus? Sollen die gespeicherten Mails oder Kontakte gelöscht werden? Was ist mit Fotos in den Cloud?

All diese Fragen und viele weitere mehr regelt eine Vollmacht sicher und zuverlässig. In so einem Dokument können Erben bevollmächtigt werden, nach dem Tod über den digitalen Nachlass auf Smartphones, Computern oder Cloud-Diensten zu verfügen. Somit werden auch die Kündigungsfristen bei vielen Anbietern eingehalten, wenn die Daten über dieses Konto schneller gelöscht werden müssen und somit Kosten vermieden werden können.

Entscheidend für die Vollmacht, die sich für digitale oder sonstige Angelegenheiten auf die Durchsetzung im Falle Ihres Ableben bezieht, ist das Datum und die Unterschrift. Erst dann wird das Dokument gültig und über den Tod hinaus wirksam.

Je nach Umfang des digitalen Nachlasses kann sich auch eine Aufnahme im Testament lohnen. Auch dann ist der Nachlassnutzer verpflichtet, Daten und Informationen sorgsam zu behandeln. Hier gilt, dass Sie mit einem Gang zum Notar oder Testament bei Ihren Dokumenten hinterlegen, dass die Vollmacht Ihre Gültigkeit hat.

Digitale Regelungen am Beispiel von Facebook und Google

Für Unternehmen wie Google und Facebook ist es selbstverständlich keine Ausnahme, dass Über verstorbene Konten berichtet wird. Bei beiden Plattformen existieren Regeln, wie deren Nutzer entscheiden können, was mit ihren Daten passiert.

Auf Facebook etwa kann Ihr Profil in den Gedenkzustand versetzt werden (auch eine endgültige Löschung ist möglich). In den Einstellungen können Kontakte für den Fall des Falles benannt werden.

Google bietet auch die Möglichkeit, einen Kontoinaktivitäts-Manager zu nutzen, der festlegt, wann Daten gelöscht werden sollen.

Letzter Wille für Ihre Daten

Wenn Sie aber sicher gehen wollen, dass Ihr digitaler Nachlass sinnvoll verwaltet wird, dann finden Sie bei uns den idealen Kontakt.

Gemeinsam erarbeiten wir eine Strategie, wie wir Ihr Erbe sorgsam weitergeben können, wie mit Ihren Daten, Hardware und Profilen umgegangen werden soll. Wenn Sie noch Fragen dazu oder Bestattungsberatung benötigen, stehen wir Ihnen beratend gern zur Seite.

Kontakt

Bestattungen J. Klein & Söhne GmbH

Wallenbornstr. 11
66571 Eppelborn-Wiesbach

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