Bestattungen in Eppelborn

In Eppelborn gibt es sechs Friedhöfe. Diese befinden sich in den Ortsteilen Bubach, Calmesweiler, Dirmingen, Eppelborn, Humes und Wiesbach.
Die Gemeinde Eppelborn im Landkreis Neunkirchen liegt im Zentrum des Saarlands und ist dessen geometrischer Mittelpunkt. Erstmals urkundlich erwähnt wird Eppelborn im Jahr 1235 und war Hauptort der Herrschaft des Adelsgeschlechts von Ippelbrunn. Bekannt wurde Eppelborn durch die Kaisereiche, die 1870 direkt neben dem Rathaus mit einem Holzgerüst versehen zum Wahrzeichen der Gemeinde aufstieg. Aus Sicherheitsgründen wurde das Holzgerüst im Jahr 1930 entfernt.
In Eppelborn sind Erdbestattungen und Feuerbestattungen gestattet. Verantwortliche Behörde ist die Gemeinde Eppelborn. Die Friedhofsverwaltung legt unter anderem die Friedhofssatzung, die Friedhofsgebührensatzung, die Richtlinien für Rasengräber sowie die Friedhofsgebühren fest.

Arten von Grabstätten

Die Grabstätten in Eppelborn werden unterschieden in

  • Reihengräber
  • Baumbestattung
  • Rasengrabstätten
  • Bepflanzte Urnengrabstätten
  • Urnenwandgrabstätten
  • Ehrengrabstätten

Benutzung der Leichenhallen

In den Leichenhallen wird der Leichnam bis zur Bestattung aufgenommen. Durch Unfall, Krankheit oder Gewalttaten entstellte Leichen müssen in einem geschlossenen Sarg aufgebahrt werden. Die öffentliche Ausstellung des oder der Verstorbenen ist bei vorhandener Kühleinrichtung bis zu 72 Stunden nach Eintritt des Todes erlaubt und muss vorher bei der Ortspolizeibehörde angezeigt werden. Das schmücken der Leichenzelle sowie die Aufbarung gestallten wir individuel nach Ihren Vorstellungen.

Trauerfeiern

Die Trauerfeier können Sie im Vorraum der Leichenhalle, am Grabe oder an einer anderen geeigneten Stelle im Freien durchführen.

Friedhofsgebühren

Die Gemeinde Eppelborn erhebt für folgende Leistungen Friedhofsgebühren:

  • Grabherstellung
  • Grabnutzung
  • Leichenhallenbenutzung
  • Herstellung der Einfriedung – Verlegung von Trittplatten
  • Pflegegebühren
  • Vorzeitige Einebnung

Gerne informieren wir Sie auf Nachfrage über die aktuell gültigen Friedhofsgebühren der Gemeinde Eppelborn.

Friedhöfe in Eppelborn

In Eppelborn gibt es fünf Friedhöfe (ohne den gesondert aufgeführten Friedhof Wiesbach). Diese befinden sich in den Ortsteilen Bubach, Calmesweiler, Dirmingen, Eppelborn und Humes. Im Folgenden sind die Adressen der Friedhöfe aufgeführt:

  • Friedhof Bubach: Zum Hirschberg 43a, 66571 Eppelborn
  • Friedhof Calmesweiler: Vorm Wäldchen, 66571 Eppelborn
  • Friedhof Dirmingen: Lebacher Straße, 66571 Eppelborn
  • Friedhof Eppelborn: Auf der Hohl, 66571 Eppelborn
  • Friedhof Humes: Am Friedhof, 66571 Eppelborn
  • Friedhof Wiesbach: Jägerbergstraße, 66571 Eppelborn

Kontakt

Bestattungen J. Klein & Söhne GmbH

Wallenbornstr. 11
66571 Eppelborn-Wiesbach

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