Bestattungen in Dirmingen

Die Gemeinde ist ein Stadtteil von Eppelborn. Neben dem Ortsteil Dirmingen gibt es weitere Stadtteile wie Bubach, Calmesweiler und Dirmingen. Insgesamt hat die Gemeinde Eppelborn, welche sich im Landkreis Neunkirchen befindet. Der Ort Dirmingen liegt im Zentrum vom Saarland, wobei die Gegend als dessen geometrischer Mittelpunkt gilt. Das erste Mal urkundlich erwähnt wurde Dirmingen im Jahr 1235. Die Region war Hauptort der Herrschaft des Adelsgeschlechts von Ippelbrunn. Ebenfalls bekannt wurde die Region durch die Kaisereiche, die hier eines ihrer Zentren hatten. Direkt neben dem Rathaus steht eine Kaisereiche, welche ab 1870 mit einem Holzgerüst versehen wurde. Diese Eiche wurde zum Wahrzeichen der Gemeinde ernannt. Im Jahr 1930 wurde das Holzgerüst aus Sicherheitsgründen wieder entfernt. In Dirmingen und den weiteren Gemeinden sind Erdbestattungen und Feuerbestattungen erlaubt. Als verantwortliche Behörde für Bestattungen aller Art fungiert die Gemeinde. Durch die Friedhofsverwaltung werden unter anderem Friedhofssatzung, Friedhofsgebührensatzung sowie die Friedhofsgebühren festgelegt.

Die Arten von Grabstätten für eine Bestattung

Die Grabstätten in der Umgebung unterscheiden sich in

  • Reihengräber
  • Baumbestattung
  • Rasengrabstätten
  • Bepflanzte Urnengrabstätten
  • Urnenwandgrabstätten
  • Ehrengrabstätten

Benutzung der Leichenhallen vor einer Bestattung

Die Leichenhalle nimmt den Leichnam des beziehungsweise der Verstorbenen bis zum Moment der Bestattung auf. Verstorbene, die durch Unfall, Krankheit oder Gewalttat ihr Leben verloren haben, dürfen nur in einem geschlossenen Sarg aufgebahrt werden. Eine öffentliche Ausstellung des oder der Verstorbenen bis zum Tag der Bestattung ist bis zu 72 Stunden nach Eintritt des Todes möglich, vorausgesetzt, dass eine Kühleinrichtung vorhanden ist. Es muss dafür bei der zuständigen Ortspolizeibehörde eine Genehmigung beantragt werden. Das Ausschmücken der Leichenzelle und die Aufbahrung übernehmen die Friedhofsmitarbeiter individuell nach den Vorstellungen der Hinterbliebenen.

Trauerfeiern in Dirmingen

Es ist möglich, die Trauerfeier entweder im Vorraum der jeweiligen Leichenhalle, direkt am Grab oder an einer anderen passenden Stelle im Freien durchzuführen.

Friedhofsgebühren

Die Gemeinde beziehungsweise der Ort Dirmingen erheben für die Leistungen im Rahmen einer Bestattung oder der späteren Pflege des Grabes die folgenden Leistungen.

Friedhofsgebühren sind:

  • Grabherstellung
  • Grabnutzung
  • Benutzung der Leichenhalle
  • Anfertigung einer Einfriedung – Verlegen von Trittplatten
  • Pflegegebühren
  • Vorzeitige Einebnung

Auf Nachfrage sind weitere Informationen über die aktuell gültigen Friedhofsgebühren der Gemeinde Eppelborn durch die Mitarbeiter des Friedhofs möglich.

Friedhöfe in Eppelborn

Die Gemeinde Eppelborn weist insgesamt sechs Friedhöfe auf. Diese befinden sich in den Ortsteilen Bubach, Humes, Eppelborn, Calmesweiler, Dirmingen und Wiesbach. Die Adressen der Friedhöfe lauten wie folgt:

  • Friedhof Calmesweiler: Vorm Wäldchen, 66571 Eppelborn
  • Friedhof Eppelborn: Auf der Hohl, 66571 Eppelborn
  • Friedhof Bubach: Zum Hirschberg 43a, 66571 Eppelborn
  • Friedhof Humes: Am Friedhof, 66571 Eppelborn
  • Friedhof Dirmingen: Lebacher Straße, 66571 Eppelborn
  • Friedhof Wiesbach: Jägerbergstraße, 66571 Eppelborn

Kontakt

Bestattungen J. Klein & Söhne GmbH

Wallenbornstr. 11
66571 Eppelborn-Wiesbach

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